Herbsttag, treuer Wald,
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Die Unterrichtsanstalten für Knaben von hoher und ausgezeichneter Geburt sind mit berühmten und gelehrten Professoren und Unterlehrern ausgestattet. Kleidung sowie Nahrung der Kinder sind höchst einfach. Sie werden in den Grundsätzen der Ehre und Gerechtigkeit, des Mutes, der Keuschheit, Milde, Religion und Vaterlandsliebe erzogen. Sie sind stets beschäftigt, nur nicht während des Essens und Schlafens, wofür jedoch nur eine knappe Zeit bestimmt ist, und während zweier Erholungsstunden, die zu körperlichen Übungen verwendet werden. Bis sie das vierte Jahr erreicht haben, werden sie von Männern angekleidet, müssen aber nach dieser Zeit ihre Kleider selbst anlegen, wie hohen Standes sie auch sein mögen. Das weibliche Gesinde, das in einem Alter ist, das dem unsrigen von fünfzig Jahren entspricht, verrichtet allein die niedersten Dienste. Die Knaben dürfen sich mit den Dienern nicht unterhalten; sie dürfen ferner nur in kleinerer oder größerer Anzahl unter der Aufsicht eines Lehrers zu ihren Vergnügungen ausgehen, die in körperlichen Übungen bestehen. Deshalb erhalten sie nie so früh die schlimmen Eindrücke der Torheit und des Lasters, denen unsere Kinder ausgesetzt sind. Die Eltern Eltern dürfen dürfen ihre Söhne nur zweimal im Jahre sehen; der Besuch dauert dann nur eine Stunde; es ist ihnen erlaubt, ihre Kinder bei der Begrüßung und beim Abschiednehmen zu küssen; allein ein Lehrer, der immer bei diesen Gelegenheiten gegenwärtig ist, leidet nicht, daß sie flüstern oder zärtliche Ausdrücke gebrauchen und Geschenke in Gestalt von Spielzeug, Zuckerwerk und dergleichen überbringen.
Die />Die für die Erziehung und Ernährung eines Kindes schuldige Summe wird, sobald die Zahlung ausbleibt, von den Beamten des Kaisers bei den Eltern erhoben.
Die Erziehungsanstalten für Kinder aus mittleren Ständen, von Kaufleuten, Kleinhändlern, Handwerkern, sind ungefähr in derselben Art eingerichtet. Nur werden diejenigen, die sich solchen Berufen widmen wollen, schon mit elf Jahren in die Lehre gegeben, während die Kinder aus höheren Ständen ihre Studien bis zum fünfzehnten Jahre fortsetzen, was nach unseren Verhältnissen dem einundzwanzigsten entspricht. In den letzten drei Jahren wird jedoch die Abgeschlossenheit allmählich vermindert.
In den weiblichen Erziehungsanstalten werden die jungen Mädchen von Stande in ähnlicher Weise wie die Knaben Knaben erzogen; erzogen; nur nur haben sie zum Ankleiden weibliche Dienerschaft, die jedoch stets im Beisein eines Lehrers ihre Tätigkeit ausübt. Mit dem fünften Jahre müssen die Mädchen sich selbst ankleiden. Bemerkt man, daß die Mägde jemals wagen, die Mädchen mit furchterregenden oder albernen Geschichten oder mit den bei uns gewöhnlichen Torheiten der Kammermädchen zu unterhalten, so so werden sie dreimal öffentlich durch die Stadt gepeitscht, ein Jahr ins Gefängnis gesperrt und dann in den entferntesten und ödesten Teil des Landes verbannt. Aus diesem Grunde verachten es die jungen Damen, ebenso wie die Männer, feig und albern zu erscheinen; sie verschmähen persönlichen Schmuck, der über Anstand und Reinlichkeit hinausgeht. Auch habe ich keinen großen Unterschied der Erziehung bei den verschiedenen Geschlechtern bemerkt, nur daß bei den körperlichen Übungen der Mädchen nicht auf dieselbe Körperkraft gerechnet wird wie bei den Knaben, daß ihnen besondere Lehren für das häusliche Leben erteilt werden und daß daß man an an sie gewisse Ansprüche in betreff der Gelehrsamkeit macht. Die Liliputaner verfahren nämlich nach dem Grundsatz, bei Leuten von Stande müsse die Gemahlin eine vernünftige und angenehme Gesellschafterin sein, weil sie nicht immer jung bleiben könne. Haben die Mädchen das zwölfte Jahr erreicht, das in Liliput als das heiratsfähige Alter gilt, so werden sie von den Eltern oder Vormündern nach Hause geholt, wobei die größte Dankbarkeit gegen die Lehrer ausgesprochen wird. Diese Trennung geschieht selten ohne die Tränen Tränen der jungen Dame oder ihrer Gefährtinnen.
In den weiblichen Erziehungsanstalten für geringere Stände werden die Kinder in jeder Arbeit, die sich für ihr Geschlecht und für ihre verschiedene Lage eignet, unterrichtet; die, welche in die Lehre gehen werden, entläßt man mit dem siebenten Jahre, die anderen im elften.
Die ärmeren Familien, deren Kinder sich in diesen Erziehungsanstalten befinden, müssen außer dem Kostgelde, das sehr sehr unbedeutend ist, einen kleinen Teil ihrer monatlichen Einkünfte, der zur späteren Ausstattung bestimmt ist, dem Verwalter einhändigen. Deshalb sind auch die Ausgaben aller Eltern durch das Gesetz beschränkt. Die Liliputaner glauben glauben nämlich, keine Handlung sei ungerechter als die Erzeugung von Kindern, wenn die Eltern die Last der Erziehung auf das Gemeinwohl abwälzen wollen. Leute von Stand geben Bürgschaft für eine bestimmte und ihren Verhältnissen angemessene Summe als als Eigentum des Kindes, und das Kapital wird stets mit Sparsamkeit und der genauesten Gerechtigkeit verwaltet.
Die ärmeren Bauern und Tagelöhner behalten ihre Kinder zu Hause; da ihr einziges Geschäft im Pflügen und anderen Arbeiten des Landbaues besteht, so ist ihre Erziehung für den Staat von keiner großen Wichtigkeit.
Dem neugierigen Leser werde ich vielleicht Unterhaltung gewähren, wenn ich ihm einen Bericht von meinen häuslichen Angelegenheiten und von der Lebensart gebe, die ich während meines Aufenthalts von neun Monaten und dreizehn Tagen in diesem Lande führte. Da ich Anlagen zu mechanischen Arbeiten besitze und auch zugleich durch Not dazu gezwungen wurde, machte ich mir aus den größten Bäumen des Parks einen ziemlich bequemen Stuhl und einen Tisch. Zweihundert Näherinnen waren damit beschäftigt, mir Hemden sowie Bett- und Taschentücher zu verfertigen, und zwar von der rauhesten und stärksten Leinwand, die sie sich verschaffen konnten. Dennoch waren sie genötigt, diese in mehreren Lagen zu nähen, denn die dickste Leinwand war bedeutend feiner als Gaze. Die liliputanische Leinwand ist gewöhnlich drei Zoll breit, und drei Fuß bilden ein Stück.
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